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Reform der Maklerprovision 2020 - Beitrag von Heimatliebe Immobilienmakler, dem ImmobilienSpezialisten
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Die Reform der Maklerprovision 2020 – in NRW bleibt fast alles beim Alten

Die Kosten für Immobilienmakler, also die Maklerprovisionen, sind seit 23. Dezember 2020 gesetzlich neu geregelt.

Grundsätzlich kann die Höhe der Maklerprovision zwischen den Parteien frei verhandelt werden. Allerdings haben sich über die Jahre unterschiedliche Marktusancen entwickelt, sodass die Provisionshöhe regional unterschiedlich ausfällt. Neu und gesetzlich geregelt ist, dass die Provision in der Regel hälftig geteilt und sowohl vom Käufer, als auch vom Verkäufer getragen wird. Das war in NRW und den meisten Bundesländern ohnehin schon üblich, in Berlin aber z.B. nicht! Bei Verkäufen von Wohnungen und Einfamilienhäusern, die den Regelfall darstellen, liegen die Provisionsätze zwischen 3 und 7 Prozent des Kaufpreises.

Im Ruhrgebiet liegt die übliche Provisionshöhe für Verkäufer und Käufer zwischen 3,57 % und 4,76% brutto.

Die Reform der Maklerprovision - in NRW ändert sich fast nichts

Mit dem im Dezember 2020 eingeführten Gesetz zur Regulierung der Maklerprovision möchte der Gesetzgeber die Kaufnebenkosten beim Verkauf von Wohnungen und dem Verkauf von Einfamilienhäusern an Privatpersonen beschränken und bundesweit für eine gleichmässige Verteilung der Maklerkosten sorgen. In fünf Bundesländern wurde die Maklerprovision nämlich komplett auf den Käufer übertragen. In NRW wird die gesetzliche Regelung, also die Hälftige Teilung, allerdings bereits seit Jahrzehnten gelebt.

Wird ein Immobilienmakler als Dienstleister für den Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertrages tätig, erhält er nach erfolgreichem Abschluss des Hauptvertrages (in der Regel ein Immobilienkaufvertrag) eine Maklercourtage. Wer diese Courtage oder Provision beim Kauf einer Immobilie zu bezahlen hat, wurde früher in den Bundesländern unterschiedlich gelebt.

Grundsätzlich gibt es eine Verkäuferprovision, die sogenannten Innencourtage, und eine Käuferprovision, die sogenannte Außencourtage, die vom Käufer getragen wird. Bei uns in Nordrhein-Westfalen ist es seit jeher üblich, dass die Maklercourtage zwischen Verkäufer und Käufer geteilt wird. Allerdings war es in anderen Bundesländern wie beispielsweise Berlin nicht üblich, dass die Provision zwischen Eigentümer und Käufer geteilt wird, sondern nur eine Käuferprovision erhoben wird. Hinzu kommt, dass auch die Höhe der Provision beim Immobilienkauf regional unterschiedlich ist. Daher kann immer nur von einer regional üblichen Provision gesprochen werden. Die Provisionshöhe beträgt im Regelfall zwischen 3 % bis 7 % der Kaufpreissumme zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Kein "Bestellerprinzip" beim Immobilienkauf

Für Wohnungsvermietungen besteht das Bestellerprinzip schon länger. Das Bestellerprinzip besagt, dass derjenige den Immobilienmakler bezahlen muss, der ihn bestellt, also im Regelfall der Eigentümer der Mietwohnung.

Bei Verkäufen von Immobilien gilt das Bestellerprinzip allerdings nicht. Laut Gesetz übernimmt entweder der Verkäufer die Provision komplett oder es teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision. Natürlich können Sie die Provision als Verkäufer Ihrer Immobilie auch komplett tragen. Das kann sogar für manche Immobilien sinnvoll sein. Insbesondere dann, wenn es sich um schwache Lagen oder schwierig zu verkaufende Immobilien handelt.

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