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Startseite / Immobilie verkaufen: Unsere Bewertung und Verkaufsvorbereitung ist genau das richtige / Professionelle Verkaufsabwicklung und Verkaufsbegleitung vom Makler

Unsere 360° Verkaufsbegleitung

Wenn Sie schon öfter ein Haus oder eine Wohnung verkauft oder gekauft haben, kennen Sie schon den Ablauf. Wenn Sie allerdings zu den Menschen gehören, die nur einmal oder zweimal im Leben eine Immobilie verkaufen, gibt es viele Dinge, die zu beachten sind.

Wir sind als professionelle Immobilienmakler gut ausgebildet und durch viele Immobilienverkäufe und große Transaktionen erfahren.

Eine professionelle Verkaufsbegleitung ist immer wichtig, um nicht Fehler zu begehen, die nachher nicht mehr korrigiert werden können. Aus diesem Grund sollten Sie Heimatliebe Immobilienmakler als erfahrenen und zuverlässigen Immobilienmakler vertrauen. Aber: wir versprechen Ihnen keine Mondpreise und erzählen Ihnen keine Märchen. Das überlassen wir lieber anderen.

Wir gehen zu Ämtern und Behörden und begleiten Sie zum Notar, zum Rechtsanwalt, zum Steuerberater, zur Bank, und und und

Notwendige Absprachen beim Immobilienverkauf

Es kommt relativ häufig vor, dass nicht klar geregelt ist, was Bestandteil der zu verkaufenden Immobilie ist. Das führt dann schnell zu Frustration zwischen den Parteien, der sich leicht vermeiden lässt. Wir beraten Sie natürlich bei all diesen Themen.

Hier sind die häufigsten Absprachen aus unserer Erfahrung:

  1. Wird die Einbauküche mitverkauft?
  2. Wird die Medientechnik (zum Beispiel Bang & Olufsen) mitverkauft?
  3. Wer kümmert sich gegebenfalls um eine Entrümpelung?
  4. Gehören die Gartengeräte zum Kaufgegenstand?
  5. Oft vergessen: Müssen die Schließzylinder getauscht werden?

Wenn Sie Ihr Haus verkaufen oder Ihre Wohnung verkaufen stehen wir Ihnen bei allen notwendigen Absprachen mit Rat und Tat zur Seite.

Der Kontakt zum Notar

Damit am Ende auch das beurkundet wird, was von den Parteien gewünscht wird, unterstützen und beraten wir hier gern, denn schließlich war der Notar bei den vorhergehenden Gesprächen nicht dabei und er kennt die zu verkaufende Immobilie in der Regel ebenfalls nicht. Üblich ist übrigens, dass der Immobilienkäufer den Notar bestimmt. Für den Verkäufer ist das weder von Vorteil noch von Nachteil, denn ein Notar ist völlig unparteiisch. Aus unserer Erfahrung als Immobilienmakler empfehlen wir immer einen lokalen Notar zu wählen, da diese meist einen besseren Draht zu den Ämtern haben.

Der Kaufvertragsentwurf

Wir sind erfahrene Immobilienspezialisten und gerne behilflich bei der Erstellung und Prüfung des Kaufvertragsentwurfs. Wir achten auf die Details und darauf, ob die getroffenen Absprachen in dem durch den Notar erstellten Vertragsentwurf richtig abgebildet sind. Allerdings bieten wir als Immobilienmakler in Ihrer Nähe keine Rechtsberatung an. Wir vermitteln Ihnen bei Bedarf gerne Kontakte zu erfahrenen Rechtsanwälten.

Sind beide Parteien, also Verkäufer und Käufer, Verbraucher und keine Unternehmer, kann der Kaufvertrag jederzeit nach Vorliegen des Vertragsentwurfes unterzeichnet werden.

Ist jedoch eine der Parteien Unternehmer muss aus Gründen des Verbraucherschutzes der Kaufvertragsentwurf 14 Tage vor dem geplanten Beurkundungstermin an die Parteien versandt worden sein. So hat der schutzbedürftige Verbraucher ausreichend Zeit den Entwurf nocheinmal zu prüfen und eventuelle Anpassungen mit der jeweils anderen Partei abzustimmen und von dem Notariat in den Kaufvertragsentwurf einpflegen zu lassen. – Wenn die Parteien trotzdem auf die 14-Tagesfrist verzichten möchten, ist auch eine schnellere Beurkundung möglich, allerdings muss vorher eine Belehrung des Verbrauchers durch den Notar erfolgen.

Die Beurkundung oder der Notartermin

Wenn der finale Kaufvertragsentwurf vorliegt und der Termin für die Unterzeichnung des Kaufvertrages beim Notar da ist, können Sie sich bereits entspannen. Die Unterzeichnung, also die Beurkundung des Kaufvertrages durch den Notar, ist ein schöner Termin. Sowohl für Verkäufer, als auch für Käufer. Seien Sie unsbesorgt, es ist vollkommen normal, dass bei der Beurkundung Fragen auftauchen, mit denen vorher keiner gerechnet hat. Unser Rat: Nehmen Sie sich die Zeit alle Fragen zu klären und verschieben Sie wenn nötig den Termin, denn danach ist es eventuell zu spät. Selbstverständlich begleiten wir Sie auch beim Notartermin und beraten Sie nach bestem Wissen und Gewissen.

Die Objektübergabe

Nun ist es fast geschafft. Die Übergabe der Immobilie vom Verkäufer an den Käufer ist der letzte Schritt im Verkaufsprozess. Sie sollten jetzt jedoch nicht nachlässig sein und die Übergabe in jedem Fall protokollieren. Wurde alles, was im Kaufvertrag vereinbart wurde bedacht? Werden alle Kaufgegenstände korrekt übergeben? In jedem Fall empfiehlt es sich den Zustand der Immobilie zu protokollieren und auch Zählerstände zu notieren.

Nun ist es geschafft. Sie konnten Ihre Immobilie erfolgreich verkaufen.

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